Das Brandschutzkonzept

In unserem Bundesland NRW besteht für den Wohnungsbau die Bauordnung. In dieser BauO NRW 2018, Stand 1. Januar 2024 werden die Brandschutzanforderungen an den Wohnungsbau gestellt.

Aber auch für gewerbliche Baumaßnahmen wird der Brandschutz geregelt.

BauO NRW     § 50 :   An Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung ( Sonderbauten ) können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen nach § 3 Absatz 1 besondere Anforderungen gestellt werden. Erleichterungen können gestattet werden, soweit es der Anforderungvon Vorschriften wegen der besonderen Art und Nutzung baulicher Anlagen oder Räume wegen besondere Anforderungen nicht bedarf. 

 

 

Für diesen Sonderbau muß die Bauherrschaft nach der BauO NRW § 54 einen Entwurfsverfasser oder eine Entwurfsverfasserin beauftragen, der /die den Bauantrag einreicht. Hat die zuvor genannte Person auf einzelne Fachgebiete nicht die erforderliche Sachkundeund Erfahrung, so sind geeignete Fachplanerinnen und Fachplaner heranzuziehen.

 

Brandschutzkonzepte für bauliche Anlagen werden von staatlich anerkannte Sachverständigen nach § 87 Abs. 2 Satz 1 Nummer 4 für die Prüfung des vorbeugenden Brandschutzes, von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz nach § 36 der Gewerbeordnung in der jeweils geltenden Fassung oder von Personen aufgestellt, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar sind.

 

Erstelle ich als Fachplaner ein Brandschutzkonzept, wird dies von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde geprüft, da ich nicht wie die zwei zuvor genannten Sachverständige gleichzusetzen bin. 

Ich habe ein Hochschulstudium absolviert und bin seit 1992 in der Brandschutzplanung erfolgreish tätig. In der Überschriftleiste finden Sie unter "Referenzen" wichtige Informationen. Ich bin Mitglied der Ingenieurkammer Bau NRW.  Regelmäßige Fortbildungsverpflichtungen werden wahrgenommen.  

 

 

Mitgliednummer

715945

der Sonderbau

mit der Bauvorlage für große Sonderbauten ist nach der BauO NRW § 70 Abs. 2 ein Brandschutzkonzept bei der Baubehörde einzureichen.

Wir bieten Ihnen, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, unsere Unterstützung an. 

 

immer auf dem neusten Stand der Technik. Vorsprung durch Fachwissen.

Fortbildungsseminare im Jahr 2024 / 2025