Brandschutznachweis NRW      Gebäudeklasse  4 + 5

 

BauO NRW  § 68

In der alten Bauordnung konnte der Architekt:in vor Baubeginn die bautechnischen Nachweise, u.a. den Brandschutz, einreichen. Dieses Verfahren hat sich nicht bewährt. Nachbesserungen verzögerten den Baubeginn.

Ab dem 1. Januar 2024 muss der bautechnische Brandschutz vor Erteilung der Bauge-nehmigung eingereicht werden. Dies bedeutet für die Bauherrschaft oder den Planer, dass er "rechtzeitig" Fachplaner für der Brandschutz beauftragen muss, die den Brandschutz-nachweis ausarbeiten.

Wir stehen Ihnen sofort zur Verfügung, damit Sie keine Zeitverzögerung im Bauge-nehmigungsverfahren haben.

 

BauO NRW  § 68 Absatz (2)  Vor Erteilung der Baugenehmigung sind bei der Bauaufsichtsbehörde Bescheinigungen einer sachverständigen Person nach § 87 Absatz 2 einzureichen, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht.

Der staatlich anerkannte Sachverständige  "prüft"  die Brandschutzplanung, er korrigiert nicht, er darf auch nicht die Planung des Architekten oder der Architektin ändern !  Ist der  Prüfungsantrag fehlerhaft und die Feuerwehr stimmt der Planung nicht zu, kommt der Antrag vom Prüfer zurück zum Absender (Architekt:in / Bauherrschaft) und muss überarbeitet werden. Also ein unnötiger Zeitaufwand.

 

BauO NRW 2018,    Stand Januar 2024,   Absatz 6,   Satz 2 und 3

Die Bauherrschaft kann in den übrigen Fällen eine Prüfung der bautechnischen Nachweise durch die Bauaufsicht beantragen. Dies gilt auch für die Anforderungen an den Brandschutz, soweit hierüber Bescheinigungen nach Absatz 2 vorzulegen sind.

 

Wir erstellen für die Bauherrschaft / Architekt:in eine Brandschutzstellungnahme.  In diesem Gutachten werden alle Vorgaben aus der Bauordnung erfüllt und beschrieben die der Bauvorlageberechtigte in seinen Plänen einarbeiten kann. Werden Abweichungen erforder-lich, arbeiten wir Kompensationen aus.

 

 

Bauantragsformular     Seite 2, Position 11.2. 

das Quadrat  "den Nachweis des Brandschutzes"  ankreuzen.

 

Dann "muss" die Baubehörde unser Brandschutzgutachten prüfen und setzt sich bei Abweichungen mit uns als Fachplaner für den baulichen Brandschutz in Verbindung.

Eine optimale und schnelle Lösung für den Planer, die Planerin und für die Bauherrschaft sowie für die Prüfer:innen  im Bauaufsichtsamt.

.....   eine wirtschaftliche      win - win - Situation  ....

 

   Unsere Tel. Nr.    0221 340 98 300

                                  0173 62 33 122

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Quellenangaben : Feuer-Trutz